Betriebsinterne Einsatzkräfte im Brandschutz

Arbeitgeber aller Branchen sind per Gesetz dazu verpflichtet, in ihrem Betrieb Personen zu benennen, die wichtige Abläufe des Brandschutzes aufrechterhalten. Sie tragen dazu bei, dass im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann. Im VdS-Bildungszentrum werden unter anderem Brandschutz- und Evakuierungshelfer geschult - im Lehrgang oder ganz individuell im Firmenseminar.

Brandschutzhelfer

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt vor, dass der Arbeitgeber Beschäftigte benennt, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Wie viele Personen das sind und wie sie ausgebildet und ausgestattet werden müssen, hängt von der Anzahl der Beschäftigten und von Art und Umfang der im Unternehmen bestehenden Gefahren ab.

Darauf aufbauend wird die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern beziehungsweise Brandschutzhelferinnen unter anderem in der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten, Maßnahmen gegen Brände) sowie durch die Berufsgenossenschaft in der DGUV Information 205-023 definiert.

Evakuierungshelfer / Räumungsbeauftragte

Ebenso wie die Brandschutzhelfer, unterstützen auch Evakuierungshelfer bzw. Räumungsbeauftragte die Brandschutzbeauftragten bei Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Sie begleiten im Notfall die geordnete und sichere Räumung oder Evakuierung von Gebäuden/Gebäudeteilen.

Hochwertige Schulungen im VdS-Bildungszentrum

Eine gute Vorbereitung in Sachen Brandschutz und Räumung oder Evakuierung kann im Ernstfall entscheidend sein. Im VdS-Bildungszentrum finden Sie erstklassige Schulungen für die verschiedenen Rollen. Alle Ausbildungen können hervorragend als Firmenseminare durchgeführt werden.

VdS-Fortbildungen für betriebsinterne Einsatzkräfte

Lehrgang

Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten

Langjährige Schadenerfahrung zeigt, dass unsachgemäß durchgeführte feuergefährliche Arbeiten und mangelhafte Schutzmaßnahmen immer wieder zu großen Brandschäden führen. Die vielfältigen...

Unterrichtsform

  • Präsenz

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  • 3 Termine
  • 2 Standorte
Lehrgang

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Arbeitgeber aller Branchen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereitzustellen. Diese müssen fachkundig...

Unterrichtsform

  • Präsenz

Kursinfo

  • 2 Termine
  • 1 Standort
Lehrgang

Trainer für Evakuierungshelfer

Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Verhalten in einem Brand- und/oder Katastrophenfall zu unterweisen. Da sich in...

Unterrichtsform

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Das sagen unsere Teilnehmenden

FAQ - Fragen und Antworten zum Thema "Betriebsinterne Einsatzkräfte im Brandschutz"

Was sind betriebsinterne Einsatzkräfte im Brandschutz?

Dabei handelt es sich um Mitarbeitende, die innerhalb des Unternehmens Aufgaben zur Brandverhütung, -meldung, -bekämpfung oder Evakuierung übernehmen. Dazu zählen unter anderem Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Räumungsbeauftragte.

Sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, solche Einsatzkräfte zu benennen?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Personen für Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Die Anzahl und Qualifikation richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungslage und geltenden Regelwerken wie der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023.

Was machen Brandschutzhelfer konkret?

Brandschutzhelfer unterstützen im betrieblichen Alltag bei der Prävention und im Ernstfall bei der Brandmeldung, Alarmierung, Erstbekämpfung von Entstehungsbränden und Evakuierung. Sie sind ein wichtiger Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation.

Welche Aufgaben übernehmen Evakuierungshelfer oder Räumungsbeauftragte?

Diese Personen unterstützen im Notfall beim geordneten Verlassen des Gebäudes. Dazu gehören Aufgaben wie das Kontrollieren von Räumen, das Anweisen von Personen in sichere Bereiche und das Koordinieren der Räumung in Zusammenarbeit mit Einsatz- und Führungskräften.

Wie praxisnah sind die Schulungen im VdS-Bildungszentrum?

Alle Ausbildungen beinhalten realitätsnahe Inhalte und Übungen – z. B. mit Feuerlöschern oder Evakuierungsszenarien. Ziel ist es, den Teilnehmenden Handlungssicherheit für den Ernstfall zu vermitteln.

Welche Fortbildungen bietet VdS für betriebsinterne Einsatzkräfte an?

Das Angebot umfasst unter anderem: Ausbildung zur Brandschutzhelferin oder zum Brandschutzhelfer, Lehrgänge für Evakuierungshelfer und Räumungsbeauftragte, Fortbildung für Brandschutz-Führungskräfte, Alle Formate sind auch als individuell anpassbare Firmenseminare buchbar.

Wie lange dauern die Schulungen und wo finden sie statt?

Die Schulungen sind meist eintägig und finden an verschiedenen VdS-Standorten oder als Firmenseminare direkt im Unternehmen statt.

Was passiert bei einer Stornierung der Buchung?

Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB der VdS Schadenverhütung GmbHAllgemeine Geschäftsbedingungen der VdS Schadenverhütung GmbH(öffnet in neuem Tab).

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Aufmerksames Erdmännchen unter strahlend blauem Himmel blickt zur Sonne – Symbolbild für wachsames Lernen und entspannte Weiterbildung beim VdS-Bildungszentrum.