Für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen ist laut Bauordnungsrecht die Leitung des betreibenden Unternehmens verantwortlich. Sie muss demnach dafür sorgen, dass die Anlagen regelmäßig kontrolliert und instandgehalten werden, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren.
Die Aufgaben der Kontrolle, Wartung und Instandhaltung kann an befähigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter delegiert werden – also an Personen, die eigens dafür qualifiziert werden.
Anforderungen an befähigte Personen
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Anforderungen an die Befähigung definiert, in Regelwerken wie zum Beispiel der VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) werden die Aufgaben genauer ausgeführt. Daraus ergeben sich Funktionen wie Sprinklerwart (Befähigte Person für die Überprüfung von Sprinkleranlagen), Gaslöschanlagenwart (Befähigte Person für die Überprüfung von Gaslöschanlagen) oder Eingewiesene/Sachkundige Person für Brandmeldeanlagen.
Praxisnahe Weiterbildung bei VdS
Das VdS-Bildungszentrum bietet an verschiedenen Standorten in Deutschland hochwertige Fortbildungen für die verschiedenen Funktionen an, in denen die nötigen Fachkenntnisse vermittelt werden. Sie vermitteln die theoretischen Grundlagen und bereiten die Teilnehmenden sehr praxisnah auf ihre zukünftigen Aufgaben in ihrem Betrieb vor.
Bei der Ausbildung zum Sprinklerwart, zum Beispiel, wird im praktischen Teil der Ausbildung eine Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Zertifikat von CFPA Europe
Bei einigen der angebotenen Lehrgänge besteht die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss neben der VdS-Teilnahmebescheinigung auch ein Attest der europäischen Branchenorganisation CFPA Europe zu erhalten, das in vielen europäischen Ländern anerkannt ist – sinnvoll zum Beispiel für international operierende Unternehmen.
Wissen auffrischen in der alljährlichen Fachtagung
Wissens-Update für Verantwortliche: Die einmal pro Jahr stattfindende Fachtagung „Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen” bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Wissen zur Instandhaltung von Brandschutzanlagen aktuell zu halten. Hier werden aktuelle Kontroll- und Wartungsregularien ebenso diskutiert wie Praxisbeispiele von zum Teil problematischen Betriebszuständen. Außerdem wird besprochen, inwieweit durch Erweiterung der Brandschutzanlagentechnik eine sinnvolle Verbesserung des Brandschutzes möglich ist.
VdS-Fortbildungen zu Betrieb und Kontrolle von Brandschutzanlagen
Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden...
Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die...
Interessanter Themen-Mix, sehr informativ! Gut war auch der Fachaustausch in den Pausen.
Teilnehmendenstimme aus Beurteilungsbogen
Die vielen Erfahrungsberichte waren super. Es hat richtig Spaß gemacht und es gab viel zu lachen. Vielen Dank!
Teilnehmendenstimme aus Beurteilungsbogen
Das ist ein toller Lehrgang gewesen! Er konnte aufgrund des Ablaufs konzentriert verfolgt werden, es gab ausreichend Pausen und Anschauungsbeispiele.
Teilnehmendenstimme aus Beurteilungsbogen
FAQ - Fragen und Antworten zum Thema "Betrieb und Kontrolle von Brandschutzanlagen"
Warum ist die regelmäßige Kontrolle von Brandschutzanlagen so wichtig?
Nur regelmäßig geprüfte und gewartete Anlagen funktionieren im Ernstfall zuverlässig. Die Verantwortung für die Funktionssicherheit liegt laut Bauordnungsrecht bei der Unternehmensleitung. Sie muss sicherstellen, dass alle technischen Einrichtungen im Brandfall einsatzbereit sind.
Was bedeutet der Begriff "befähigte Person" im Zusammenhang mit Brandschutzanlagen?
Als befähigte Person gilt, wer nachweislich in der Lage ist, den sicheren Zustand von Brandschutzanlagen zu beurteilen. In den VdS-Fortbildungen wird das dafür notwendige Wissen vermittelt – z. B. für Sprinklerwarte, Gaslöschanlagenwarte oder sachkundige Personen für Brandmeldeanlagen.
Welche Fortbildungen bietet VdS im Bereich Betrieb und Kontrolle an?
Das Angebot umfasst unter anderem: Lehrgang Sprinklerwarte (SPW), Lehrgang Gaslöschanlagenwarte (GLW), Schulungen Eingewiesene und Sachkundige für Brandmeldeanlagen (BMA/EP, BMA/SP)
Wie praxisnah sind die VdS-Schulungen aufgebaut?
Die Fortbildungen kombinieren fundierte Theorie mit Praxisbezug. So wird beispielsweise im Lehrgang Sprinklerwart eine echte Sprinkleranlage besichtigt. Ziel ist es, die Aufgaben im eigenen Betrieb realitätsnah umsetzen zu können.
Wer darf Wartung und Kontrolle an Brandschutzanlagen durchführen?
Diese Tätigkeiten dürfen an speziell geschulte und als befähigt geltende Personen übertragen werden. Dazu ist eine Qualifikation erforderlich, wie sie in den VdS-Lehrgängen vermittelt wird.
Gibt es auch europäisch anerkannte Nachweise?
Ja. Bei einigen Lehrgängen besteht die Möglichkeit, neben der VdS-Bescheinigung ein CFPA Europe-Zertifikat zu erwerben. Dieses ist in vielen europäischen Ländern anerkannt und besonders interessant für international tätige Unternehmen.
Wie bleibe ich langfristig auf dem neuesten Stand?
Einmal jährlich findet die VdS-Fachtagung "Kontrolle und Wartung von Brandschutzanlagen" statt. Sie bietet aktuelle Informationen zu Vorschriften, Fallbeispiele aus der Praxis und Diskussionen zu möglichen technischen Verbesserungen. Ideal für alle, die in ihrer Funktion auf dem Laufenden bleiben möchten.
Was passiert bei einer Stornierung der Buchung?
Schriftliche Stornierungen sind bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % der Teilnahmegebühr zu tragen. Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichtteilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung. Eine Ersatzperson kann jederzeit benannt werden. Details finden Sie in den AGB der VdS Schadenverhütung GmbHAllgemeine Geschäftsbedingungen der VdS Schadenverhütung GmbH(öffnet in neuem Tab).